Abschaffung Kinderreisepässe
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kindereisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird. Bis zum 31.12.2023 dürfen die Kindereisepässe von den Pass- und Ausweisbehörden ausgestellt und verlängert werden. Alle vorhandenen Kindereisepässe behalten auch nach dem 01.01.2024 ihre Gültigkeit.
Stattdessen gibt es ab dem 01.01.2024 für Reisen außerhalb der EU nur noch den elektronischen Reisepass bzw. für Reisen innerhalb der Europäischen Union und dem Schengen-Raum den Personalausweis, welche Vorteile bieten, aber auch mehr kosten:
| Personalausweis (unter 24 Jahre) | Reisepass (unter 24 Jahre) |
Kosten für Beantragung | 22,80 € | 37,50 € |
Gültigkeitsdauer | 6 Jahre | 6 Jahre |
Dauer der Bearbeitung | 1-2 Wochen | 3-4 Wochen |
Benötigte Dokumente zur Beantragung |
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Nutzbarkeit | Europäische Union und Schengen-Raum | Auch außerhalb der Europäischen Union |
Es wird darauf hingewiesen, dass seit dem 02.08.2021 auch bei Kindern ab 6 Jahren die Aufnahme von Fingerabdrücken sowie bei Kinder ab 10 Jahren eine Unterschrift verpflichtend ist.
(Ausnahme: Es liegt eine Schreibunfähigkeit oder Schreibunkundigkeit vor)
Weitere Informationen, zu Ländern, die den Kindereisepass als Einreisedokument akzeptieren, finden Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise.
Drebkau/Drjowk, 02.11.2023
Paul Köhne
Bürgermeister