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Abschaffung Kinderreisepässe

Abschaffung Kinderreisepässe (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Abschaffung Kinderreisepässe

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kindereisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird. Bis zum 31.12.2023 dürfen die Kindereisepässe von den Pass- und Ausweisbehörden ausgestellt und verlängert werden. Alle vorhandenen Kindereisepässe behalten auch nach dem 01.01.2024 ihre Gültigkeit.

Stattdessen gibt es ab dem 01.01.2024 für Reisen außerhalb der EU nur noch den elektronischen Reisepass bzw. für Reisen innerhalb der Europäischen Union und dem Schengen-Raum den Personalausweis, welche Vorteile bieten, aber auch mehr kosten:

 

Personalausweis (unter 24 Jahre)

Reisepass (unter 24 Jahre)

Kosten für Beantragung

22,80 €

37,50 €

Gültigkeitsdauer

6 Jahre

6 Jahre

Dauer der Bearbeitung

1-2 Wochen

3-4 Wochen

Benötigte Dokumente zur Beantragung

  • Geburtsurkunde oder bereits vorhandener Ausweis/Pass

  • Biometrisches Passbild

  • Geburtsurkunde oder bereits vorhandener Ausweis/Pass

  • Biometrisches Passbild

Nutzbarkeit

Europäische Union und 

Schengen-Raum

Auch außerhalb der Europäischen Union

 

Es wird darauf hingewiesen, dass seit dem 02.08.2021 auch bei Kindern ab 6 Jahren die Aufnahme von Fingerabdrücken sowie bei Kinder ab 10 Jahren eine Unterschrift verpflichtend ist. 

(Ausnahme: Es liegt eine Schreibunfähigkeit oder Schreibunkundigkeit vor) 

 

Weitere Informationen, zu Ländern, die den Kindereisepass als Einreisedokument akzeptieren, finden Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise.

 

Drebkau/Drjowk, 02.11.2023

 

 

Paul Köhne

Bürgermeister

 

Weitere Informationen