09.11.2020 Mund-Nasen-Schutz auf allen Marktplätzen | ||
Sehr geehrte Marktteilnehmer, aufgrund der am 05.11.2020 vom Landkreis Spree-Neiße bekanntgegebenen Allgemeinverfügung zum Schutz vor dem SARS-CoV-2-Virus, müssen alle Bewohnerinnen und Bewohner im gesamten Kreisgebiet auf allen Marktplätzen an den Markttagen im Bereich der Verkaufsstände einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Davon ausgenommen sind Personen, die aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus medizinischen Gründen befreit sind. Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Bekanntgabe bis zum 30.11.2020. |
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