Gewerberegister


Allgemeine Informationen

Das Gewerberegister einer Kommune ist kein öffentliches Register (wie etwa das Handelsregister). Deshalb besteht auch kein Rechtsanspruch auf Auskünfte aus dem Gewerberegister. Mitunter ist jedoch das Einholen einer Auskunft aus diesem Register notwendig, um z. B. in Mahnsachen, die ladungsfähige Anschrift eines Gewerbetreibenden zu ermitteln.

 

 


Notwendige Unterlagen

Anträge auf Auskunft aus dem Gewerberegister sind grundsätzlich schriftlich zu stellen.


Gebühren


Ansprechpartner

Bürgeramt

 

Herr Krautz
Zimmer: 14
Telefon (035602) 562 15
Telefax (035602) 562 60