Fundtiere


Allgemeine Informationen

Fundtiere sind Tiere, die dem Eigentümer entlaufen sind. Der Finder hat das Tier bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Das Fundtier wird im Tierheim verwahrt, um es anschließend dem Eigentümer zurückzugeben. Die entstandenen Kosten sind durch den Eigentümer zu tragen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Formlose Anzeige des Tierfundes (mündlich, schriftlich oder fernmündlich)


Gebühren

Gebühr für die Unterbringung je Tier gemäß Vertrag mit Tierheim in Verbindung mit Gebührengesetz für das Land Brandenburg.


Ansprechpartner

Bürgeramt

 

Herr Krautz
Zimmer: 14
Telefon (035602) 562 15
Telefax (035602) 562 60