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Führungszeugnis


Allgemeine Informationen

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses (für private Zwecke oder zur Vorlage beim Arbeitgeber oder einer Behörde) stellen. Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses ist bei der Meldebehörde am Wohnsitz des Betroffenen (am Haupt- oder auch am Nebenwohnsitz möglich) zu stellen.

 

Personen, die von der Meldepflicht befreit sind, haben den Antrag bei der Meldebehörde zu stellen, in deren Bezirk sie sich gewöhnlich aufhalten. Die gilt auch für Personen ohne festen Wohnsitz.

 

Der Betroffene muss den Antrag persönlich stellen und dabei seine Identität nachweisen. Er kann sich bei der Antragstellung nicht von einem Bevollmächtigten vertreten lassen (weder Ehepartner, Verwandte noch Rechtsanwälte sind hierzu antragsberechtigt). Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt.

 

Das (Privat-)Führungszeugnis wird direkt vom Bundeszentralregister an den Antragsteller übersandt.

 

Das (Behörden-)Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird direkt an die bei der Antragstellung benannte Behörde übersandt.

 

Das erweiterte Führungszeugnis kann Personen erteilt werden, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Ergänzend zum Identitätsnachweis ist in diesem Fall eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen hierfür vorliegen.


Rechtsgrundlagen

  • Bundeszentralregistergesetz (§§ 30 ff BZRG) in der zurzeit gültigen Fassung


Notwendige Unterlagen

  • gültiges Personendokument

Gebühren

  • Führungszeugnis 13,00 €

Ansprechpartner

Bürgeramt

 

Frau Gurb
Zimmer: 32
Telefon (035602) 562 33
Telefax (035602) 562 60


Formulare

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