Dorfgemeinschaftshäuser


Allgemeine Informationen

Die Nutzung der kommunalen Dorfgemeinschaftshäuser für private Feierlichkeiten ist in Absprache mit dem jeweiligen Ortsvorsteher oder der jeweiligen Ortsvorsteherin und der Stadt Drebkau/Drjowk abzustimmen. Vor Nutzung ist laut Beschluss der Ortsbeiräte, dass jeweilige Nutzungsentgelt sowie die Kaution zu entrichten. Die Kaution wird nach Abnahme der Räumlichkeiten durch den Ortsvorsteher, erstattet.

 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Gebühren


Ansprechpartner

Bauamt

 

Herr Schneider
Zimmer: 4
Telefon (035602) 562 32
Telefax (035602) 562 60