Gewerbeanmeldung GewA 1


Allgemeine Informationen

Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen.
Bei persönlicher Erstattung der Anzeige wird die Identität des Anzeigenden anhand persönlicher Dokumente (Personalausweis oder Reisepass) überprüft. Bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten ist der Nachweis einer Vollmacht erforderlich.
Die Anzeige erfolgt unter Verwendung des jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Vordruckes (siehe Formular).

Hinweise zur gewerblichen Nutzung von baulichen Anlagen und Grundstücken (Nutzungsänderung):

 

Beabsichtigen Sie zur Ausübung des Ihnen erlaubten bzw. geplanten Gewerbes vorhandene bauliche Anlagen oder Teile davon und Grundstücksflächen zu nutzen, für die in der Ihnen bisher vorliegenden Baugenehmigung eine andere Nutzung festgeschrieben ist, so gehört Ihr Bauvorhaben nach § 66 BbgBO (Brandenburgische Bauordnung) zu den genehmigungspflichtigen Vorhaben. Bitte informieren Sie sich, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.

 

Hinweise zum Onlinedienst:

Die Anmeldung eines Gewerbes, welches in der Stadt Drebkau ausgeübt werden soll, ist auch direkt über das Internet möglich. Folgen Sie hierzu bitte diesem Link: Gewerbeamt Drebkau/Drjowk Online


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Gebühren

Die Gebühren werden bei der Erstattung der Gewerbeanmeldung fällig.

 

Der Empfang mangelfreier Anzeigen wird durch die Behörde innerhalb von drei Tagen bescheinigt. Die Bearbeitungszeit verzögert sich, wenn unvollständige Angaben gemacht werden oder erforderliche Unterlagen fehlen.


Ansprechpartner

Bürgeramt

 

Herr Krautz
Zimmer: 14
Telefon (035602) 562 15
Telefax (035602) 562 60


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).