Die geänderte SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung tritt
am 30. April in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 27. Mai
2022.
Änderung bei der Corona-Testregelung: Vom 30. April an gibt es im Land Brandenburg keine Testpflicht mehr an Schulen und Kitas. Damit gelten weiterhin die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und im öffentlichen Personennahverkehr sowie die Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.
Das bedeutet: Nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler müssen sich nur noch in dieser laufenden Woche (erste Woche nach den Osterferien) an mindestens drei Tagen testen, Kita-Kinder an mindestens zwei Tagen (Selbsttests zu Hause). Auch die tägliche Testpflicht für nicht-immunisierte Lehrkräfte sowie Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Horten endet nach dieser Woche.
Eine Corona-Testpflicht gibt es dann nur noch für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Alle Beschäftigten u.a. in Krankenhäusern, voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten, ambulanten Pflegediensten sowie Maßregelvollzugseinrichtungen müssen sich an jedem Arbeitstag testen. Diese Testpflicht gilt nicht für vollständig geimpfte und nachweislich genesene Beschäftigte.
Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens: In geschlossenen Räumen zum Beispiel von Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdiensten, voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten müssen weiterhin alle Besucherinnen und Besucher während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen. Beschäftigte müssen bei der Ausübung körpernaher Tätigkeiten eine FFP2-Maske tragen, ansonsten mindestens eine OP-Maske. Die in diesen Einrichtungen behandelten, betreuten, gepflegten oder untergebrachten Personen haben beim Empfang von körpernahen Dienstleistungen mindestens eine OP-Maske zu tragen, soweit die Eigenart der Dienstleistung das Tragen einer Maske zulässt.
In Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs müssen weiterhin alle Fahrgäste eine FFP2-Maske tragen. Bei der Schülerbeförderung und für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist eine OP-Maske ausreichend. Auch für Fahrpersonal ist eine OP-Maske ausreichend.
Quelle: Land Brandenburg/ Landkreis Spree-Neiße
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Stellenangebot für den Bundesfreiwilligendienst | |
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Die Kindertagesstätte „Sonnenschein" im Ortsteil Drebkau/Drjowk und die Kindertagesstätte „Märchenland“ im Ortsteil Leuthen/Lutol sind Einsatzstellen für den Bundesfreiwilligendienst.
Wir suchen ab 01.05.2022 zur Besetzung Freiwillige für die o.g. Einsatzstellen zur Unterstützung des pädagogischen Fachpersonals. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 21 Stunden. Der/die Teilnehmer/ Teilnehmerinnen erhält ein monatliches Taschengeld in Höhe von 200,- €.
Der Bundesfreiwilligendienst kann grundsätzlich flexibel gestaltet werden. Die Vereinbarung wird in der Regel für 12 Monate geschlossen. Eine Verkürzung auf 6 Monate ist möglich. Bewerben können sich alle Personen, die ihre Schulpflicht absolviert haben, ohne Altersbegrenzung. Der/die Freiwillige wird in der Einsatzstelle durch pädagogische Fachkräfte betreut. Je Einsatzmonat steht dem/der Freiwilligen gesetzlich ein Bildungstag zu. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundesfreiwilligendienst.de .
Folgende Tätigkeitsschwerpunkte soll der/ die Freiwillige ausüben: - Unterstützung der Erzieher bei der Gruppenarbeit
- Aufräumarbeiten / Ordnung in den Räumen und auf dem Außengelände herstellen
- Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung der Mahlzeiten
- Mithilfe beim An- und Ausziehen der Kinder
- Begleitung bei Spaziergängen
- Begleitung bei Ausflügen
- Busbegleitung
- Vorbereitung von Beschäftigungsangeboten und Begleitung bei Angeboten
- Bettenreinigung, Geschirrreinigung
Folgende Voraussetzungen muss der/die Bewerber/ -innen erfüllen: - Nachweis Impfstatus (HepatitisB und Masern)
- Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses gem. § 30a Bundeszentralregistergesetz (erst nach Abschluss der Vereinbarung)
Sie haben Ihren Schulabschluss erfolgreich abgeschlossen und möchten sich für das Gemeinwohl engagieren?
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Bewerbungen bitte nur schriftlich mit tabellarischem Lebenslauf und lückenlosen Tätigkeitsnachweis unter dem Kennwort „Bundesfreiwilligendienst“ an:
Stadt Drebkau/Drjowk Haupt- und Finanzverwaltung Spremberger Straße 61 03116 Drebkau
oder per E- Mail an: hoppe@drebkau.de
gez. Paul Köhne Bürgermeister
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 Kontakt: |
Stadtverwaltung Drebkau Spremberger Straße 61 03116 Drebkau
Telefon: 035602 562-0 Telefax: 035602 562-60 E-Mail: sekretariat@drebkau.de telefonische Erreichbarkeit auch außerhalb der Sprechzeiten
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Sprechzeiten Verwaltung: |
Montag | 09.00 - 12.00 Uhr
| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr |
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| Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr |
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