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11.01.21 Elternbeiträge während der Notbetreuung/eingeschränkten Betreuung

Aufgrund der anhaltenden Corona Pandemie gibt es seit dem 04.01.2021 nur eine Notbetreuung in den Horten. Vorrang hat in dieser Zeit die häusliche Betreuung. Auch Eltern, deren Kinder in der Kindertagesstätte (Krippe oder Kindergarten) betreut werden, sind angehalten, wenn andere Betreuungsmöglichkeiten bestehen, diese auch zu nutzen (häusliche Betreuung). Aufgrund dieser Situation kam es in den letzten Tagen zu Anfragen bezüglich des Elternbeitrages und der Essengeldpauschale. Das Land Brandenburg hat bisher noch keine einheitliche Regelung dazu getroffen. 
 
Die Stadt Drebkau/Drjowk hat aufgrund der fehlenden Regelungen durch das Land vorerst eine eigene Festlegung getroffen.
Eltern, die Ihre Kinder den ganzen Januar nicht in die Betreuung geben (Kinderkrippe, Kindergarten und Hort), können einen schriftlichen Antrag auf Erstattung des Elternbeitrages und der Essengeldpauschale (nur Kita) an die Stadt Drebkau/ Drjowk stellen. 
Wenn eine Betreuung -auch nur tageweise oder ein Tag- in Anspruch genommen wird, ist der Elternbeitrag und die Essengeldpauschale zu zahlen.       
 
gez. Köhne
Bürgermeister
 

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