Amtliche Bekanntmachung der Stadt Drebkau/Drjowk zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan „Energiepark Drebkau“

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Bild zur Meldung: Übersichtskarte Geltungsbereich Plangebiet Bebauungsplan „Energiepark Drebkau“

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Drebkau/Drjowk zur Beteiligung der

Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan

„Energiepark Drebkau“

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drebkau/Drjowk hat in ihrer Sitzung am 08.09.2026 mit Beschluss-Nr. 0071/2026 den Entwurf des Bebauungsplanes „Energiepark Drebkau“ in der Fassung vom Juni 2026 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drebkau/ Drjowk hat in ihrer Sitzung am 11.10.2022 mit Beschluss-Nr. 73/2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Energiepark Drebkau“ gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Zielstellung der Planung war die Errichtung und der Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage.

 

Das mit Aufstellungsbeschluss vom 11.11.2022 eingeleitete Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Energiepark Drebkau“ wird als Verfahren zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes gemäß § 9 BauGB fortgeführt.  

Mit dem Bebauungsplan „Energiepark Drebkau“ werden zusätzlich planungsrechtliche Voraussetzungen für die Nutzung von Teilflächen für Windenergie und Batteriegroßspeichersystemen geschaffen

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Energiepark Drebkau“ befindet sich in den Fluren 4, 5 und 7 der Gemarkung Jehserig.

Die Gesamtgröße des Plangebietes beträgt ca. 120 ha.

Die Lage des Plangebiets und die Abgrenzungen des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist der als Anlage beigefügten Übersichts­karte zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung ist.

 

Zum Entwurf des Bebauungsplanees in der Fassung vom Juni 2026 mit der zugehörigen Begründung und dem Umweltbericht wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Veröffentlicht werden der Entwurf des Bebauungsplans „Energiepark Drebkau“ (Fassung Juni 2026) mit der dazugehörigen Begründung. Weiterer Bestandteil der zu veröffentlichenden Unterlagen sind die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen. Diese umfassen den Umweltbericht als Bestandteil der Begründung, bisher zu Umweltthemen abgegebene Stellungnahmen und andere Dokumente und Gutachten.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Energiepark Drebkau“ mit der Planzeichnung, der Begründung einschließlich Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen findet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom

 

 

05. Oktober bis einschließlich 05. November 2026

 

 

statt.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird im gleichen Zeitraum durchgeführt.

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Energiepark Drebkau“ in der Fassung  Juni 2026 mit der Planzeichnung, der Begründung einschließlich Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen und weiteren Dokumenten und Gutachten, werden für die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet auf der Homepage unter der Adresse https://www.drebkau.de/news/index.php?rubrik=872 veröffentlicht und auch über das zentrale Internetportal zur Bauleitplanung des Landes Brandenburg unter der Adresse https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/bp-ernergiepark-drebkau zum Abruf zugänglich gemacht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich im Internet auf der Homepage unter der Adresse https://www.drebkau.de/news/index.php?rubrik=872 eingestellt.

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen folgende Umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

 

·         Umweltbericht

 

·         Anlangen zum Umweltbericht

A1 Fachbeitrag Artenschutz mit Anlagen 1-4 A2 SPA-Verträglichkeitsprüfung

A3 Wildökologische Stellungnahme

A4 Naturschutzfachliche Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung A5 Schallgutachten

A6 Blendgutachten

 

Umweltbezogene Stellungnahmen:

 

1. Landkreis Spree-Neiße vom 28.01.2025

2.  Landesamt für Umwelt vom 17.02.2025

3.  Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 08.01.2025

4. Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR vom 06.02.2025

5. Gewässerverband Spree-Neiße vom 27.01.2025

6.  Bürger 1 vom 06.02.2025

7.  Landkreis Oberspreewald-Lausitz vom 24.01.2025

 

Umweltrelevante Informationen:

 

Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Informationen zur Betroffenheit des angrenzenden SPA-Gebietes sowie des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes, Auswirkungen der Planung auf die Schutzgebiete und deren Erhaltungsziele, Bewertung einer möglichen Betroffenheit

 

Schutzgut: Boden, Fläche

Informationen zur Grundflächenzahl, Versiegelungsanteil, Bodenwertzahlen und Bodenfunktionen, Altlasten und Altlastenverdachtsflächen, bestehender und geplanter Bodennutzung, Schutz und Inanspruchnahme von Boden und Fläche, Kompensationsbedarf bzw. -maßnahmen gemäß Eingriffsregelung

 

 

 

Schutzgut: Wasser, Wasserhaushalt

Informationen zu Bestandseigenschaften des Grundwassers einschließlich bestehender Grundwasserabsenkungen und Grundwassermessstellen, mengenmäßigem und chemischem Zustand des Grundwassers, Oberflächenwasser, Niederschlagswasser, Auswirkungen der Planungen und erforderliche Vermeidungsmaßnahmen

 

Schutzgut: Klima/Luft

Informationen zu regionalen und überregionalen klimatischen Eigenschaften, Vorbelastungen durch den Tagebaustandort, Auswirkungen der Planung auf das lokale Mikroklima, Beitrag der Planung zum Klimaschutz, geplanten Schutzmaßnahmen

 

Schutzgut: Pflanzen, Biotope und Schutzgut biologische Vielfalt

Informationen zum Biotop- und Vegetationsbestand, gesetzlich geschützten Biotopen, Bestand Kompensationsflächen, Auswirkungen bei Umsetzung der Planung, Vermeidungs-, Verminderungs- und Schutzmaßnahmen, Kompensationsbedarf und -maßnahmen gemäß Eingriffsregelung    

 

Schutzgut Tiere

Informationen zu Vorkommen von Brutvögeln, Reptilien, Amphibien, Insekten und Wild, Auswirkungen auf die Artengruppen bei Umsetzung der Planung, Vermeidungs-Verminderungs- und Schutzmaßnahmen, CEF- und Kompensationsmaßnahmen

 

Schutzgut: Landschaft, Landschaftsbild und Erholung

Informationen zum Landschaftsbild, landschaftsbildprägenden Strukturen, Landschaftsbilderleben, Bedeutung für die lokale Erholung, Auswirkungen der Planung, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen

 

Schutzgut: Kultur- und sonstige Sachgüter

Informationen zu Vorkommen von Kultur- und sonstigen Sachgütern, Auswirkungen bei Umsetzung der Planung

 

Schutzgut: Mensch und Gesundheit

Informationen zur Bedeutung des Standortes für die Naherholung und das Landschaftsbilderleben, Auswirkungen durch Licht- und Geräuschemissionen, Störfälle, Schattenwurf, kumulative Wirkungen, Sichtachsen und Blendwirkung zu Wohnbebauung, Brandgefahr, Verkehrsbelastung, Auswirkungen der Planung und Bewertung der potenziellen Beeinträchtigungen

 

Die genannten umweltbezogenen Informationen und umweltbezogenen Stellungnahmen können während der Beteiligung eingesehen werden.

 

Es werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB folgende Hinweise gegeben:

1.      Die Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Energiepark Drebkau“ können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben.

2.      Die Stellungnahmen können elektronisch an die Adresse übermittelt werden.

Nicht elektronisch übermittelte Stellungnahmen können auch schriftlich  bei der Stadt Drebkau/Drjowk, Schloßstraße 9, 03116 Drebkau eingereicht werden. Ferner können Stellungnahmen in der Stadtverwaltung Drebkau/Drjowk, Schloßstraße 9 (2. Obergeschoss), 03116 Drebkau, im Bauamt Zimmer 2.09 während der nachstehenden Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

3.      Nicht fristgerecht vorgebrachte Hinweise können gem. § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Energiepark Drebkau“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

4.      Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die vorgenannten im Internet veröffentlichten Unterlagen, d.h. der Entwurf des Bebauungsplanes „Energiepark Drebkau“  (Fassung Juni 2026) mit der Planzeichnung, der Begründung einschließlich Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen, als andere leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeit (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) werden zusätzlich in der Stadtverwaltung Drebkau/Drjowk, Schloßstraße 9 (2. Obergeschoss), 03116 Drebkau, im Bauamt Zimmer 2.09, während der Dienststunden öffentlich ausliegen. Eine Einsichtnahme außerhalb der Dienstzeiten ist nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel.: 035602/562-36 und 035602/562-22) möglich.

 

Jedermann hat die Möglichkeit, während des oben genannten Zeitraums in der Stadtverwaltung Drebkau/Drjowk, Schloßstraße 9 (2. Obergeschoss), 03116 Drebkau, im Bauamt Zimmer 2.09, Einsicht in die Planunterlagen zu nehmen.

 

 

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), das ebenfalls ausliegt.

 

Drebkau/Drjowk, 10.09.2026

 

Paul Köhne

Bürgermeister

 

 

Anlage: Übersichtskarte Geltungsbereich Plangebiet Bebauungsplan „Energiepark Drebkau“