Amtliche Bekanntmachung zur Aufstellung und Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplanes "Erneuerbare Energien" für den Teilbereich südlich von St
Amtliche Bekanntmachung zur Aufstellung und Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplanes "Erneuerbare Energien" für den Teilbereich südlich von Steinitz/Šcenc und Papproth/Paprotna gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drebkau/Drjowk haben in ihrer Sitzung am 098.09.2026 mit Beschluss-Nr. 0070/2026 die Aufstellung des sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplanes "Erneuerbare Energien" für den Teilbereich südlich von Steinitz/Šcenc und Papproth/Paprotna beschlossen und den Vorentwurf in der Fassung Juli 2026 bestätigt und zur Offenlage bestimmt. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit gefasst.
Der Geltungsbereich des sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplan "Erneuerbare Energien" für den Teilbereich südlich von Steinitz/Šcenc und Papproth/Paprotna befindet sich der Gemarkung Domsdorf Flur 1 bis 3, Gemarkung Kausche Flur 1 bis 4 sowie Gemarkung Jehserig Flur 4 bis 7 der Gemarkung.
Die Lage des Plangebiets und die Abgrenzungen des Geltungsbereichs des Teilflächennutzungsplanes ist dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Der Vorentwurf des sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplanes "Erneuerbare Energien" liegt in der Zeit
vom 05. Oktober 2026 bis einschließlich 05. November 2026
öffentlich zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Drebkau/Drjowk aus.
Die Unterlagen können in der Stadtverwaltung Drebkau/Drjowk, Schloßstraße 9, Zimmer 2.09 während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Eine Einsichtnahme außerhalb der Dienstzeiten ist nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel.: 035602/562-36 und 035602/562-22) möglich.
Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, können während der Auslegungsfrist zusätzlich auf der Homepage der Stadt Drebkau/Drjowk unter
https://www.drebkau.de/news/index.php?rubrik=872
sowie im Landesportal Brandenburg mit der URL
https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/tfnp-eneuerbare -energien-drebkau
eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen können auch per Mail unter der Adresse bauleitplanung @drebkau.de abgegeben werden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird im gleichen Zeitraum durchgeführt.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Hinweise können gem. § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zum Vorentwurf des sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplanes "Erneuerbare Energien" für den Teilbereich südlich von Steinitz/Šcenc und Papproth/Paprotna unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Drebkau, 10.09.2026
Paul Köhne
Bürgermeister