Öffentliche Ausschreibung zu den Wahlen der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson für das Gebiet der Stadt Drebkau/Drjowk
Öffentliche Ausschreibung
zu den Wahlen der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson
für das Gebiet der Stadt Drebkau/Drjowk
Die Amtsperiode der Schiedspersonen für den Schiedsbezirk Drebkau/Drjowk läuft zum 23.06.2025 ab. Auf der Grundlage des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz - SchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2000 (GVBl.I/00, [Nr. 13], S.158, ber. GVBl.I/01 [Nr. 03], S. 38). Am 17. Dezember 2022 außer Kraft getreten durch Gesetz vom 16. Dezember 2022 (GVBl.I/22, [Nr. 31]) sind die Wahlen der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson durchzuführen.
Zur Wahl kann sich jedermann bewerben, der folgende Anforderungen erfüllt:
der/die Bewerber/in muss - das Wahlrecht besitzen und
das 25. Lebensjahr vollendet haben, sowie
in der Stadt Drebkau seinen Wohnsitz haben,
gemäß § 3 des Schiedsstellengesetzes nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Hilfreich sind aber:
gesunde Menschenkenntnis,
einige Lebenserfahrung,
viel Geduld,
etwas Zeit, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Vergleichsprotokollen und
die Bereitschaft, an Aus– und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Schiedsperson kann nicht sein:
wer infolge richterlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder
wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde,
eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit der Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge
haben kann,
eine Person, die durch gerichtliche Anordnung, in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.
Die Schiedspersonen werden von der Stadtverordnetenversammlung Drebkau/Drjowk gewählt.
Die Ehrenämter sind für 5 Jahre befristet; Wiederwahlen sind möglich.
Die gewählten Schiedspersonen bedürfen der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Cottbus, der auch nach den Vorschriften des Schiedsstellengesetzes die Berufung und Verpflichtung vornimmt und die Aufsicht über die Schiedspersonen für deren Tätigkeit im Rechtspflegebereich ausübt.
Nähere Informationen über die Aufgaben der Schiedspersonen erhalten Interessenten im Internet auf der offiziellen Seite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und -frauen unter www.schiedsamt.de.
Die Bewerbungen sind schriftlich bis zum 31.03.2025, unter Verwendung des in der Anlage beigefügten Formulars, an folgende Adresse zu richten:
Stadt Drebkau/Drjowk
Der Bürgermeister
Kennwort „Schiedsperson“
Schloßstraße 9
03116 Drebkau/Drjowk
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Krautz, Tel.: 035602 562-15 oder .
Paul Köhne
Bürgermeister