Amtliche Bekanntmachung Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan „Energiepark Drebkau“ – Vorentwurf in der Fassung Dezem
Amtliche Bekanntmachung
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
zum Bebauungsplan „Energiepark Drebkau“ –
Vorentwurf in der Fassung Dezember 2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drebkau/ Drjowk hat mit Beschlussnummer 73/2022 in ihrer Sitzung am 11.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Energiepark Drebkau“ gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde mehrheitlich gefasst.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Energiepark Drebkau“ befindet sich in der Gemarkung Jehserig, Flur 4, 5 und 7. Die Gesamtgröße des Plangebietes beträgt ca. 131 ha. Die genaue Lage ist dem beiliegendem Übersichtsplan zu entnehmen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in Form der ersten öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes statt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Energiepark Drebkau“ in der Fassung vom Dezember 2024 bestehend aus
Teil A – Plandarstellung mit Teil C – Planzeichenerklärung
Teil B – Textliche Festsetzungen
Hinweise (ohne Festsetzungen)
Begründung
Umweltinformationen
Anlagen zu den Umweltinformationen
A1 Kartierung der Avifauna, Herpetofauna und weiterer relevanter Tierarten sowie Aktualisierung der Biotoptypendaten für ein für ein geplantes Freiflächenphotovoltaikvorhaben in der Bergbaufolgelandschaft Welzow-Süd
A2 Biotoptypen Bestandskarte
A3 Fachbeitrag Artenschutz für den Bebauungsplan „Energiepark Drebkau“ auf Rekultivierungsflächen des Tagebaus Welzow-Süd
A4 Unterlagen zur Prüfung des SPA-Verträglichkeit der Vorhaben “Solarpark Hühnerwasser/Wolkenberg und Energiepark Drebkau“ mit dem Gebiet „Lausitzer Bergbaufolgelandschaft“ (DE 4450-421), Teilfläche Welzow-Süd
liegt im Zeitraum vom
6. Januar 2025 bis einschließlich 6. Februar 2025
in der Stadtverwaltung Drebkau/ Drjowk, Schloßstraße 9 (2. Obergeschoss), 03116 Drebkau, im Bauamt Zimmer 2.09, während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Eine Einsichtnahme außerhalb der Dienstzeiten ist nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel.: 035602/562-36 und 035602/562-22) möglich.
Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, können während der Auslegungsfrist zusätzlich auf der Homepage der Stadt Drebkau/ Drjowk unter https://www.drebkau.de/news/index.php?rubrik=872 sowie im DiPlanPortal unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/ eingesehen werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Hinweise können gem. § 4a Abs. 5 BauGB können im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches Bestandteil der Auslegungsunterlagen ist.
Drebkau/ Drjowk, 11. Dezember 2024
Daniela Menzel-Neumann
2. allgemeine Stellvertreterin des Bürgermeisters