Amtliche Bekanntmachung der Stadt Drebkau/Drjowk Öffentliche Auslegung der „Ergänzungssatzung für den Ortsteil Laubst/Lubošc Bereich südliche Laubster Dorfstraße“
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Drebkau/ Drjowk
Öffentliche Auslegung der
„Ergänzungssatzung für den Ortsteil Laubst/Lubošc
Bereich südliche Laubster Dorfstraße“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drebkau/ Drjowk hat den Entwurf der „Ergänzungssatzung für den Ortsteil Laubst/Lubošc Bereich südliche Laubster Dorfstraße“ in der Fassung Juli 2024 am 17.09.2024 mit Beschlussnummer II/0039/24 gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Anlass des Verfahrens zur Aufstellung der Ergänzungssatzung ist die rechtssichere Klärung planungsrechtlicher Grundlagen zur Beurteilung von Baugesuchen hinsichtlich ihrer Einordnung in Innenbereich und Außenbereich und damit der Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 Abs. 1 und 2 BauGB für den Teilbereich:
1 – südliche Laubster Dorfstraße (Westseite, Ergänzungsfläche A 1)
Im Sinne eines inhaltlich und zeitlich überschaubaren Verfahrens und mit dem Ziel einer Deckung dringenden Baulandbedarfs beschränkt sich die Satzung ausschließlich auf diesen Teilbereich Laubster Dorfstraße.
Der Geltungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung liegen gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom
27. Januar 2025 bis 27. Februar 2025
öffentlich aus.
Der Entwurf der „Ergänzungssatzung für den Ortsteil Laubst/Lubošc Bereich südliche Laubster Dorfstraße“ kann in der Stadtverwaltung Drebkau, Schloßstraße 9
(2. Obergeschoss), 03116 Drebkau, im Bauamt Zimmer 2.09, während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Eine Einsichtnahme außerhalb der Dienstzeiten ist nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel.: 035602/562-36 und 035602/562-22) möglich.
Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, können während der Auslegungsfrist zusätzlich auf der Homepage der Stadt Drebkau/ Drjowk unter https://www.drebkau.de/news/index.php?rubrik=872 sowie im DiPlanPortal unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/ eingesehen werden.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden folgende umweltbezogene Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern gegeben sowie Auskunft über mögliche Umweltauswirkungen und deren Bewertung sowie notwendiger Kompensationsmaßnahmen erteilt:
Schutzgut Tiere aus der Potenzialabschätzung: Nahrungsangebote, Brutmöglichkeiten, Singwarten insbesondere von siedlungsangepassten Arten der Avifauna, Kleinsäuger und Insekten.
Des Weiteren werden die Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Pflanzen, Boden, Wasser, Mensch, Luft & Klima und Landschaftsbild beschrieben und bewertet.
Besondere Beachtung gilt dem Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG. In die Untersuchung werden Flora und Avifauna sowie Mammalia, Amphibien und Reptilien einbezogen.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich, per E-Mail an oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Hinweise können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mittelung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DS-GVO), das Bestandteil der zur Verfügung gestellten Unterlagen ist.
Drebkau/Drjowk, 6. Januar 2025
Kerstin Hoppe
allgemeine Stellvertreterin des Bürgermeisters