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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Drebkau, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbepark Drebkau" der Stadt Drebkau/ Drj

Übersichtskarte Geltungsbereich Plangebiet Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbepark Drebkau" (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Übersichtskarte Geltungsbereich Plangebiet Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbepark Drebkau"

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Drebkau

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbepark Drebkau" der Stadt Drebkau/ Drjowk

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drebkau/Drjowk hat in ihrer Sitzung am 12.02.2019 mit Beschlussnummer 06/2019 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbepark Drebkau" gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen. Der Beschluss wurde im Amtsblatt 05/2019 am 02.03.2019 öffentlich bekannt gemacht.

 

Ziel der Planung ist die Erweiterung des Gewerbegebietes an der Spremberger Straße im Ortsteil Drebkau/ Drjowk. Innerhalb des Plangebietes ist ein Baufeld für die Errichtung der mit dem Gewerbegebiet in Verbindung stehenden baulichen Anlagen vorgesehen. Der Vorhabenträger beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Betonwerkes. Vorgesehen ist die Errichtung von zwei Hallen zur Verarbeitung und Lagerung von Bauteilen aus dem angrenzenden Betonwerk sowie zugehörige freie Lagerflächen. Weiterhin soll innerhalb des Plangebietes ein Verwaltungsgebäude errichtet werden.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Vorhaben geschaffen. Es wird ein Gewerbegebiet nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

 

Zum Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom Januar 2025 mit zugehöriger Begründung und Umweltbericht wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 

§ 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. 

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 5,4 ha und beinhaltet folgende Flurstücke in der Flur 2 der Gemarkung Drebkau:

 

101/2, 548/1, 548/2, 557/3, 558/1, 559/1, tlw. 898, tlw. 901, tlw. 976 und 1029.

 

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzungen des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung ist.

 

 

Beteiligung über das Internet

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung und Umweltbericht werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet 

 

im Zeitraum vom 03. März 2025 bis einschließlich 04. April 2025

 

unter der nachfolgenden Internetadresse zur Einsicht veröffentlicht:

 

https://www.drebkau.de/news/index.php?rubrik=872

 

Zusätzliche Zugangsmöglichkeiten

Zusätzlich stehen diese Unterlagen im zentralen Landesportal unter der nachfolgenden Internetadresse zur Verfügung:

 

https://bb.beteiligung.diplanung.de/

 

Öffentliche Auslegung 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom Januar 2025 mit zugehöriger Begründung und Umweltbericht liegt 

 

im Zeitraum vom 03. März 2025 bis einschließlich 04. April 2025

 

in der Stadtverwaltung Drebkau/ Drjowk, Schloßstraße 9 (2. Obergeschoss), 03116 Drebkau, im Bauamt Zimmer 2.09, während der Dienstzeiten zur Einsicht öffentlich aus.

Eine Einsichtnahme außerhalb der Dienstzeiten ist nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel.: 035602/562-36 und 035602/562-22) möglich.

 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich, per E-Mail an  oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. 

 

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: "Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)", welches mit ausliegt.

 

Drebkau/ Drjowk, 19.02.2025

 

Paul Köhne

Bürgermeister

 

 

Anlage 

 

Übersichtskarte Geltungsbereich Plangebiet Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbepark Drebkau"