Beteiligungen/Offenlagen

Amtliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Drebkau für das Plangebiet „Solarpark Landhandel Drebkau“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drebkau hat in ihrer Sitzung mit Beschluss-Nr. 35/2021 am 22.06.2021 beschlossen, die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans für das Plangebiet „Solarpark Landhandel Drebkau“ vorzunehmen und den Entwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht (Stand 26.03.2021/12.2019) zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Von der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr.2 BauGB wird abgesehen, da die Unterrichtung und Erörterung bereits im Bebauungsplanverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Landhandel Drebkau“ erfolgt ist.

Durch die 1. Änderung des Flächennutzungsplans für das Plangebiet „Solarpark Landhandel Drebkau“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans für das Plangebiet „Solarpark Landhandel Drebkau“ einschließlich der Begründung und Umweltbericht wird für die Zeit vom

 

19. Juli 2021 bis einschließlich 19. August 2021

 

in der Stadtverwaltung Drebkau, Spremberger Straße 61, 03116 Drebkau im Bauamt, Zimmer 5 während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Aufgrund von eingeschränkten Sprechzeiten während der Corona-Pandemie wird um eine telefonische Anmeldung unter Tel.- Nr.: 035602 / 562-36 gebeten. Die individuelle Terminvergabe erfolgt zu den üblichen Sprechzeiten.

 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Hinweise können gem. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt im gleichen Zeitraum.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist.

 

Drebkau, 25.06.2021

 

gez. Paul Köhne
Bürgermeister

 

Download: Bekanntmachung Offenlage 1.Änderung FNP