Auskunft Gewerbezentralregister
Allgemeine Informationen
Das Gewerbezentralregister ist im Gegensatz zum Gewerbemelderegister der Kommune ein zentrales Register für die gesamte Bundesrepublik und wird vom Bundesamt für Justiz geführt. Hier erhalten die Gewerbetreibenden einen Eintrag, der in Bezug auf ihr Gewerbe negativ in Erscheinung getreten ist. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister werden (zur Prüfung der Zuverlässigkeit) oftmals für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen benötigt.
Bitte beachten Sie, dass bei der örtlichen Verwaltungsbehörde nur der Antrag auf Erteilung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister gestellt wird. Die Behörde schickt dann Ihren Antrag zum Bundesamt für Justiz und von dort erhalten Sie dann die entsprechende Auskunft. Bis zur Erteilung der Auskunft auf dem Postweg dauert es ca. 7 bis 10 Tage.
Mit dem elektronischen Personalausweis können Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister ab sofort online beantragt und bezahlt werden. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.
Das Online-Portal zur Beantragung der Auskunft ist über die Webseite des Bundesamtes für Justiz wie folgt zu erreichen:www.bundesjustizamt.de
Notwendige Unterlagen
Ein Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ausschließlich persönlich zu stellen.
Gebühren
Gebühr für einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 €
Ansprechpartner
BürgeramtHerr Krautz
Zimmer: 14
(035602) 562 15
(035602) 562 60