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steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich von der Stadt Drebkau bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten gegenüber dieser nachgekommen sind.


Rechtsgrundlagen


Gebühren

Die Gebühr beträgt 6,00 €


Ansprechpartner

Haupt- und Finanzverwaltung

 

Frau Kärger
Zimmer: 44
Telefon (035602) 562 25
Telefax (035602) 562 60