steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich von der Stadt Drebkau bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten gegenüber dieser nachgekommen sind.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Die Gebühr beträgt 6,00 €
Ansprechpartner
Haupt- und Finanzverwaltung
Frau Kärger
Zimmer: 44 (035602) 562 25
(035602) 562 60