Amtliche Bekanntmachung zur Aufstellung und Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Drebkau/Drjowk - Plangebiet „Energiepark Golschow“ nach § 2 Absatz 1 Satz 2 und
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drebkau/Drjowk haben in ihrer Sitzung am 02.06.2026 mit Beschluss-Nr. 39/2026 die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Drebkau/Drjowk für das Plangebiet „Energiepark Drebkau“ beschlossen und den Entwurf in der Fassung Januar 2026 bestätigt und zur Offenlage bestimmt. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit gefasst.
Durch die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Drebkau/Drjowk für das Plangebiet Plangebiet „Energiepark Drebkau“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden. Der Geltungsbereich der Planänderung ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Drebkau/Drjowk für das Plangebiet „Energiepark Golschow“ liegt in der Zeit
vom 29. Juni 2026 bis einschließlich 31. Juli 2026
öffentlich zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Drebkau/Drjowk aus.
Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Drebkau/Drjowk für das Plangebiet „Energiepark Golschow“ kann in der Stadtverwaltung Drebkau/Drjowk, Schloßstraße 9, Zimmer 2.09 während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Eine Einsichtnahme außerhalb der Dienstzeiten ist nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel.: 035602/562-36 und 035602/562-22) möglich.
Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, können während der Auslegungsfrist zusätzlich auf der Homepage der Stadt Drebkau/Drjowk unter
https://www.drebkau.de/news/index.php?rubrik=872
sowie im Landesportal Brandenburg mit der URL
https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/fnp-3.-aenderung-drebkau
eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen können auch per Mail unter der Adresse bauleitplanung @drebkau.de abgegeben werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Hinweise können gem. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt im gleichen Zeitraum.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Drebkau, 04.06.2026
Paul Köhne
Bürgermeister