Amtliche Bekanntmachung der Stadt Drebkau/Drjowk zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbepark Drebkau“
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Drebkau/Drjowk zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbepark Drebkau“
Bild zur Meldung: Übersichtskarte Geltungsbereich Plangebiet Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbepark Drebkau“
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Drebkau/Drjowk zur Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan
„Erweiterung Gewerbepark Drebkau“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drebkau/Drjowk hat in ihrer Sitzung am 02.06.2026 mit Beschluss-Nr. 42/2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung Gewerbepark Drebkau“ in der Fassung vom Februar 2026 einschließlich der Begründung gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Ziel der Planung ist die Erweiterung des Gewerbegebietes an der Spremberger Straße im Ortsteil Drebkau/Drjowk. Innerhalb des Plangebietes ist ein Baufeld für die Errichtung der mit dem Gewerbegebiet in Verbindung stehenden baulichen Anlagen vorgesehen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Vorhaben geschaffen. Es wird ein Gewerbegebiet nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.
Zum Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom Februar 2026 mit der zugehörigen Begründung und dem Umweltbericht wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 5,4 ha und beinhaltet folgende Flurstücke in der Flur 2 der Gemarkung Drebkau:
Die Lage des Plangebiets und die Abgrenzungen des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Veröffentlicht werden der Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung Gewerbepark Drebkau“ (Fassung Februar 2026) mit der dazugehörigen Begründung. Weiterer Bestandteil der zu veröffentlichenden Unterlagen sind die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen. Diese umfassen den Umweltbericht als Bestandteil der Begründung, bisher zu Umweltthemen abgegebene Stellungnahmen und andere Dokumente und Gutachten.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung Gewerbepark Drebkau“ mit der Planzeichnung, der Begründung einschließlich Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen findet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom
vom 29. Juni 2026 bis einschließlich 31. Juli 2026
statt.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung Gewerbepark Drebkau“ in der FassungFebruar 2026 mit der Planzeichnung, der Begründung einschließlich Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen und weiteren Dokumenten und Gutachten, werden für die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet auf der Homepage unter der Adresse https://www.drebkau.de/news/index.php?rubrik=872 veröffentlicht und auch über das zentrale Internetportal zur Bauleitplanung des Landes Brandenburg unter der Adresse https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/bp-erweiterung-gewerbepark-drebkau zum Abruf zugänglich gemacht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich im Internet auf der Homepage unter der Adresse https://www.drebkau.de/news/index.php?rubrik=872 eingestellt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen folgende Umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:
Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung des Bebauungsplans)
Artenschutzfachbeitrag
Baugrundgutachten
Schalltechnisches Gutachten
Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der bisherigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
In ihnen werden im Hinblick auf die Auswirkungen der Planungs- und Entwicklungsabsichten folgende umweltbezogene Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern gegeben:
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung, mit Informationen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Boden und Geomorphologie, Altlasten, Klima und Luft, Landschaftsbild, Arten und Biotoptypen, Faunavorkommen, Schutzgebiete sowie Denkmale und Bodendenkmale
Artenschutzfachbeitrag mit Informationen zu den Ergebnissen der faunistischen Kartierungen sowie Biotoptypen und Pflanzenarten, den Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität
Baugrundgutachten mit Informationen zu den baugrund- und Grundwasserverhältnissen, den Ergebnissen der Bohrungen, Sondierungen und Kornverteilungsanalysen, der Beurteilung der Versickerungsfähigkeit und Bebaubarkeit sowie den gründungstechnischen Folgerungen und Anforderungen für Erschließung, Leitungsgräben, Straßenbau und Hochbau
Schalltechnisches Gutachten mit Informationen zu den maßgeblichen Schallquellen und Immissionsorten, den Schutzzielen und Berechnungsgrundlagen, den Ergebnissen zur Straßenverkehrslärmsituation im Plangebiet, der Bewertung der Vorbelastung sowie der Emissionskontingentierung für die Gewerbeflächen einschließlich der Prüfung des anlagenbezogenen Fahrverkehrs
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die betroffenen Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 28.02.2025 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt.
Die folgenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans liegen vor:
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (Stellungnahme vom 13.03.2025) zu den Themen: Bodendenkmal innerhalb des Geltungsbereichs, hohe Wahrscheinlichkeit für weitere Bodendenkmale
Landesamt für Umwelt (Stellungnahme vom 28.03.2025) zu umweltbezogenen Belangen (insbesondere Immissionsschutz und Wasserwirtschaft)
Landkreis Spree-Neiße (Stellungnahme vom 26.03.2025)
Umweltamt, SG untere Naturschutzbehörde zu den Themen: Landschaftsplanung, Eingriffsregelung, Artenschutz, Biotopschutz, Schutzgüter Boden und Landschaftsbild
SG untere Denkmalschutzbehörde zu den Themen: Bodendenkmale
Umweltamt, SG untere Wasserbehörde zu den Themen: Gewässerschutz
Sachgebiet Landwirtschaft zu den Themen: Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, agrarstrukturelle Belange, Grünlandpflege und Beweidung
LEAG (Stellungnahme vom 02.04.2025) zu den Themen: Geologie, Grundwasser
Die genannten umweltbezogenen Informationen und umweltbezogenen Stellungnahmen können, während der Beteiligung eingesehen werden.
Es werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB folgende Hinweise gegeben:
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung Gewerbepark Drebkau“ während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch an die folgende Adresse übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Nicht elektronisch übermittelte Stellungnahmen können auch auf schriftlichem Weg an die Stadt Drebkau/Drjowk, Schloßstraße 9, 03116 Drebkau. Ferner können Stellungnahmen in der Stadtverwaltung Drebkau/Drjowk, Schloßstraße 9 (2. Obergeschoss), 03116 Drebkau, im Bauamt Zimmer 2.09 während der nachstehenden Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht innerhalb der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung Gewerbepark Drebkau“ unberücksichtigt bleiben können.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die vorgenannten im Internet veröffentlichten Unterlagen, d.h. der Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung Gewerbepark Drebkau“(Fassung Februar 2026) mit der Planzeichnung, der Begründung einschließlich Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen, als andere leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeit (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) zusätzlich in der Stadtverwaltung Drebkau/Drjowk, Schloßstraße 9 (2. Obergeschoss), 03116 Drebkau, im Bauamt Zimmer 2.09, während der Dienststunden öffentlich ausliegen. Eine Einsichtnahme außerhalb der Dienstzeiten ist nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel.: 035602/562-36 und 035602/562-22) möglich.
Jedermann hat die Möglichkeit, während des oben genannten Zeitraums in der Stadtverwaltung Drebkau/Drjowk, Schloßstraße 9 (2. Obergeschoss), 03116 Drebkau, im Bauamt Zimmer 2.09, Einsicht in die Planunterlagen zu nehmen.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), das ebenfalls ausliegt.