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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Drebkau/Drjowk zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Energiepark Golschow“ nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Drebkau/ Drjowk zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Energiepark Golschow“ nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

 

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drebkau/ Drjowk haben in ihrer Sitzung am 20.02.2024 mit Beschluss-Nr. 09/2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Energiepark Golschow“ in der Fassung vom Dezember 2023 bestätigt und zur Offenlage bestimmt. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit gefasst.

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Energiepark Golschow“ in der Fassung vom Dezember 2023 und die Begründung mit den Anlagen Biotoptypen, Fachbeitrag Artenschutz, Einsehbarkeitsanalyse, Umweltbericht, Maßnahmen sowie die unten aufgeführten bereits vorliegenden, nach Einschätzung der Stadt Drebkau/ Drjowk   wesentlichen Arten umweltbezogener Informationen liegen gemäß § 4a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom:

 

vom 2. April 2024 bis einschließlich 3. Mai 2024

 

öffentlich zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Drebkau, Spremberger Straße 61, Zimmer 5 aus und können während der Dienstzeiten eingesehen werden. 

Eine Einsichtnahme außerhalb der Dienstzeiten ist nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel.: 035602/562-36 und 035602/562-22) möglich.

Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, können während der Auslegungsfrist zusätzlich auf der Homepage der Stadt Drebkau/ Drjowk unter https://www.drebkau.de/news/index.php?rubrik=872 sowie im Landesportal Brandenburg mit der URL http://bauleitplanung.brandenburg.de eingesehen werden. 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Energiepark Golschow“ hat eine Größe von ca. 100 ha und befindet sich in der Flur 6 der Gemarkung Drebkau. Die genaue Lage ist dem beiliegenden Übersichtsplan zu entnehmen.

 

Folgende wesentliche, bereits vorliegende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können während der Auslegungszeit eingesehen werden: 

 

Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist):

  • Schutzgut Boden, geringe Beeinträchtigung bei lokal hohem Schutzbedarf: Vorbelastung durch Intensivackerbewirtschaftung; geringe zulässige Flächenversiegelung durch Rammständer, Verbesserung der Bodenfunktionen durch Aufgabe der intensiven Ackerbewirtschaftung; Vermeidung von Bodenverdichtungen durch Bauzeiten-/Befahrungsregelung, Schutz der organogenen Bodenbereiche durch Lage der Baustraßen, Naturschotter auf Trennvlies und bodenkundliche Baubegleitung

  • Schutzgut Wasserhaushalt, keine erhebliche Beeinträchtigung: keine Oberflächengewässer direkt betroffen, Gräben und Radensdorfer Fließ aus der Modulbelegung ausgeschlossen, Aufwertung durch Gewässersaumentwicklung, Reduktion der stofflichen Einträge durch Aufgabe der Intensivlandwirtschaft auf der Planungsfläche 

  • Schutzgut Klima und Lufthygiene, keine erhebliche Beeinträchtigung: keine ausgewiesenen Kaltluftentstehungsgebiete oder Abflussbahnen betroffen, aufgrund der ebenen Lage stagnierend Kaltluft, kein relevanter lufthygienischer Bezugsraum; geringe geländeklimatische Belastung und Änderung der lufthygienischen Situation durch aufgeständerte Modultische, keine relevante Änderung des Mesoklimas

  • Schutzgut Tiere und Pflanzen/ Biologische Vielfalt/Artenschutz, unter Anwendung artenschutzrechtlich begründeter (interner) Maßnahmen in Bezug auf Brutvorkommen der Feldlerche und Wiesenschafstelze und der Teillebensraumnutzung weiterer Arten keine erhebliche Beeinträchtigung: lediglich intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen betroffen; Aussparung aller Gehölze, Gräben und Säume; Ausgleich i.S.d. Eingriffsregelung nicht erforderlich, da Umwidmung in Grünland mit einer bilanziellen Aufwertung verbunden ist; keine nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope oder Lebensräume nach Anh. 1 der FFH-Richtlinie betroffen

  • Schutzgut Landschaftsbild, unter Anwendung von Maßnahmen (Sichtschutzpflanzungen) keine erhebliche Beeinträchtigung: partielle Einsehbarkeit aus Radensdorf und Golschow gegeben, aufgrund der Topographie Wirkungen auf den Nahbereich begrenzt; Heckenpflanzungen im Bereich der Sichtachsen gem. Einsehbarkeitsanalyse

  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter, ohne Beeinträchtigung: keine Kultur- und Baudenkmäler betroffen, nördlich angrenzende historische Wölbäcker im Wald außerhalb des Eingriffsbereiches; 30m Sicherheitsabstände zu Wald werden eingehalten; Folgenutzung als PVA einvernehmlich mit dem Eigentümer/Bewirtschafter geregelt

  • Schutzgut Mensch, keine erhebliche Beeinträchtigung: keine zusätzliche erhebliche Verkehrsbelastung oder Emissionen, keine ausgewiesenen Wanderwege mit Sichtverbindungen zur Anlage

  • Schutzgebiete: Schutzgebiet nach BNatSchG und WHG nicht betroffen; kein wesentlicher Einfluss auf die Erhaltungsziele des ca. 0,4 km entfernt liegenden NATURA 2000-Gebietes Koselmühlenfließ

 

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Privaten mit Umweltbezug: Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes, Blendwirkung, Starkregenvorsorge, Waldabstand, Bodendenkmal, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.

 

  • Kreisverwaltung Spree-Neisse, Dezernat 1: Hinweise auf die Schutzwürdigkeit organogener Böden im Südwesten des Planbereiches, Aufzeigen erforderlicher Schutzmaßnahmen; UNB: Hinweise auf beizubringende Untersuchungen und Nachweise (Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz, Einsehbarkeitsanalyse, FFH-Vorprüfung), Gehölzschutz, Pflanzvorgaben, Abstimmung artenschutzrechtlicher Maßnahmen und städtebaulicher Vertrag 

  • LFU – Wasserwirtschaft: Hinweis auf gem. WRRL berichtspflichtiges Gewässer Radensdorfer Fließ am Rand des Geltungsbereiches; erforderliche Relevanzbetrachtung der geplanten Maßnahme

  • Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR: grundsätzliche Ablehnung des Vorhabens bei gleichzeitigem Hinweis auf eingriffsmindernde Maßnahmen; im Detail werden Bedenken gegen die Zerschneidung der Landschaft, gegen den Wegfall produktiver landwirtschaftlicher Fläche und gegenüber den Wirkungen auf die anderen Umweltgüter (Kleinklima, Landschaftsbild) geäußert; hingewiesen wird auch auf die im Rahmen des Umweltberichtsentwurfes aufgezeigten artenschutzrechtlichen Konflikte, die jedoch durch die nunmehr festgesetzten Maßnahmen unter der Erheblichkeitsschwelle liegen 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

Stellungnahmen können auch per Mail unter der Adresse abgegeben werden. 

Nicht fristgerecht vorgebrachte Hinweise können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches den Offenlageunterlagen beigefügt ist.

 

 

Drebkau/Drjowk, 29.02.2024

 

 

 

 

Paul Köhne

Bürgermeister