Gewerberegister
Allgemeine Informationen
Das Gewerberegister einer Kommune ist kein öffentliches Register (wie etwa das Handelsregister). Deshalb besteht auch kein Rechtsanspruch auf Auskünfte aus dem Gewerberegister. Mitunter ist jedoch das Einholen einer Auskunft aus diesem Register notwendig, um z. B. in Mahnsachen, die ladungsfähige Anschrift eines Gewerbetreibenden zu ermitteln.
Notwendige Unterlagen
Anträge auf Auskunft aus dem Gewerberegister sind grundsätzlich schriftlich zu stellen.
Gebühren
- Erteilung von Auskünften (Gewerberegister) aus im SG Gewerbeangelegenheiten vorhandenen Unterlagen, betreffend die erste bis zehnte Person): 12,00 € pro Person oder Betriebsstätte
- jede weitere Person oder Betriebsstätte: 5,00 €
- Die Gebühr wird auch fällig, wenn der gesuchte Gewerbetreibende nicht ermittelt werden kann oder die Auskunft bereits bekannt ist.
- Auskünfte, wenn Nachfragen oder Ermittlungen über die beim Gewerbeamt vorhandenen Unterlagen hinaus erforderlich sind, pro Person oder Betriebsstätte: 15,00 €
Ansprechpartner
BürgeramtHerr Krautz
Zimmer: 14
(035602) 562 15
(035602) 562 60