Amtliche Bekanntmachung Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan „Broileraufzuchtanlage Drebkau “
Amtliche Bekanntmachung
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
für den Bebauungsplan „Broileraufzuchtanlage Drebkau “
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drebkau/ Drjowk haben in ihrer Sitzung am 08.09.2026 mit Beschluss-Nr. 0064/2026 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Broileraufzuchtanlage Drebkau“ in der Fassung vom Juli 2026 bestätigt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.
Der Geltungsbereich befindet sich in der Flur 2 (Flurstücke 2080/6, 421, 423 und 425) der Gemarkung Laubst sowie in der Flur 3 (Flurstücke 73/22, 73/25, 73/28, 73/30, 73/34, 73/35, 74/10, 75/4, 75/5, 76/4, 146 und 147) der Gemarkung Schorbus. Es handelt sich um den Bereich der bisherigen Schweinemastanlage Drebkau.
Die Gesamtgröße des Plangebietes beträgt ca. 11,5 ha.
Die Lage des Plangebiets und die Abgrenzungen des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Im Bebauungsplan werden sonstige Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Tierhaltung“ sowie „Tierhaltung, Verwaltung und Lagerung“ gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen, um den Betrieb einer Broileraufzuchtanlage für bis zu 660.000 Tiere einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen und Erschließungswege zu ermöglichen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in Form einer ersten öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes statt.
Der von der Stadtverordnetenversammlung Drebkau/Drjowk beschlossene Vorentwurf des Bebauungsplanes „Broileraufzuchtanlage Drebkau“ in der Fassung vom Juli 2026 mit der Planzeichnung, der Begründung einschließlich Umweltbericht liegt im Zeitraum vom
05. Oktober bis einschließlich 05. November 2026
in der Stadtverwaltung Drebkau/ Drjowk, Schloßstraße 9 (2. Obergeschoss), 03116 Drebkau, im Bau- und Ordnungsamt Zimmer 2.09, während der Dienstzeiten zur Einsicht öffentlich aus.
Eine Einsichtnahme außerhalb der Dienstzeiten ist nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel.: 035602/562-36 und 035602/562-22) möglich.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Broileraufzuchtanlage Drebkau“ in der Fassungvom Juli Februar 2026 mit der Planzeichnung, der Begründung einschließlich Umweltbericht wird für die Dauer der Auslegungsfrist im Internet auf der Homepage unter der Adresse https://www.drebkau.de/news/index.php?rubrik=872 veröffentlicht und auch über das zentrale Internetportal zur Bauleitplanung des Landes Brandenburg unter der Adresse https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/bp-broileraufzuchtanlage-drebkau zum Abruf zugänglich gemacht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich im Internet auf der Homepage unter der Adresse https://www.drebkau.de/news/index.php?rubrik=872 eingestellt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich, per E-Mail an oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird im gleichen Zeitraum durchgeführt.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Hinweise können gem. § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Broileraufzuchtanlage Drebkau“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches Bestandteil der Auslegungsunterlagen ist.