Amtliche Bekanntmachung der Stadt Drebkau/Drjowk zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan „Energiepark Drebkau“
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Drebkau/Drjowk zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan „Energiepark Drebkau“
Bild zur Meldung: Übersichtskarte Geltungsbereich Plangebiet Bebauungsplan „Energiepark Drebkau“
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Drebkau/Drjowk zur Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan
„Energiepark Drebkau“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drebkau/Drjowk hat in ihrer Sitzung am 08.09.2026 mit Beschluss-Nr. 0071/2026 den Entwurf des Bebauungsplanes „Energiepark Drebkau“ in der Fassung vom Juni 2026 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drebkau/ Drjowk hat in ihrer Sitzung am 11.10.2022 mit Beschluss-Nr. 73/2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Energiepark Drebkau“ gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Zielstellung der Planung war die Errichtung und der Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage.
Das mit Aufstellungsbeschluss vom 11.11.2022 eingeleitete Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Energiepark Drebkau“ wird als Verfahren zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes gemäß § 9 BauGB fortgeführt.
Mit dem Bebauungsplan „Energiepark Drebkau“ werden zusätzlich planungsrechtliche Voraussetzungen für die Nutzung von Teilflächen für Windenergie und Batteriegroßspeichersystemen geschaffen
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Energiepark Drebkau“befindet sich in den Fluren 4, 5 und 7 der Gemarkung Jehserig.
Die Gesamtgröße des Plangebietes beträgt ca. 120 ha.
Die Lage des Plangebiets und die Abgrenzungen des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Zum Entwurf des Bebauungsplanees in der Fassung vom Juni 2026 mit der zugehörigen Begründung und dem Umweltbericht wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Veröffentlicht werden der Entwurf des Bebauungsplans „Energiepark Drebkau“ (Fassung Juni 2026) mit der dazugehörigen Begründung. Weiterer Bestandteil der zu veröffentlichenden Unterlagen sind die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen. Diese umfassen den Umweltbericht als Bestandteil der Begründung, bisher zu Umweltthemen abgegebene Stellungnahmen und andere Dokumente und Gutachten.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Energiepark Drebkau“ mit der Planzeichnung, der Begründung einschließlich Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen findet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom
05. Oktober bis einschließlich 05. November 2026
statt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird im gleichen Zeitraum durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Energiepark Drebkau“ in der FassungJuni 2026 mit der Planzeichnung, der Begründung einschließlich Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen und weiteren Dokumenten und Gutachten, werden für die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet auf der Homepage unter der Adresse https://www.drebkau.de/news/index.php?rubrik=872 veröffentlicht und auch über das zentrale Internetportal zur Bauleitplanung des Landes Brandenburg unter der Adresse https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/bp-ernergiepark-drebkau zum Abruf zugänglich gemacht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich im Internet auf der Homepage unter der Adresse https://www.drebkau.de/news/index.php?rubrik=872 eingestellt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen folgende Umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:
Informationenzur Grundflächenzahl,Versiegelungsanteil,Bodenwertzahlen und Bodenfunktionen,AltlastenundAltlastenverdachtsflächen,bestehenderundgeplanter Bodennutzung,SchutzundInanspruchnahmevonBodenundFläche,Kompensationsbedarf bzw. -maßnahmengemäßEingriffsregelung
Schutzgut: Wasser,Wasserhaushalt
InformationenzuBestandseigenschaftendesGrundwasserseinschließlichbestehender Grundwasserabsenkungen und Grundwassermessstellen,mengenmäßigemund chemischem ZustanddesGrundwassers,Oberflächenwasser,Niederschlagswasser,Auswirkungender Planungenund erforderliche Vermeidungsmaßnahmen
Informationenzur Bedeutung des Standortes für die Naherholung und das Landschaftsbilderleben,AuswirkungendurchLicht-undGeräuschemissionen,Störfälle,Schattenwurf,kumulativeWirkungen,SichtachsenundBlendwirkungzuWohnbebauung,Brandgefahr,Verkehrsbelastung,AuswirkungenderPlanungundBewertungderpotenziellen Beeinträchtigungen
Die genannten umweltbezogenen Informationen und umweltbezogenen Stellungnahmen können während der Beteiligung eingesehen werden.
Es werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB folgende Hinweise gegeben:
1.Die Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Energiepark Drebkau“ können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben.
2.Die Stellungnahmen können elektronisch an die Adresse übermittelt werden.
Nicht elektronisch übermittelte Stellungnahmen können auch schriftlichbei der Stadt Drebkau/Drjowk, Schloßstraße 9, 03116 Drebkau eingereicht werden. Ferner können Stellungnahmen in der Stadtverwaltung Drebkau/Drjowk, Schloßstraße 9 (2. Obergeschoss), 03116 Drebkau, im Bauamt Zimmer 2.09 während der nachstehenden Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
3.Nicht fristgerecht vorgebrachte Hinweise können gem. § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Energiepark Drebkau“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
4.Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die vorgenannten im Internet veröffentlichten Unterlagen, d.h. der Entwurf des Bebauungsplanes „Energiepark Drebkau“(Fassung Juni 2026) mit der Planzeichnung, der Begründung einschließlich Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen, als andere leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeit (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) werden zusätzlich in der Stadtverwaltung Drebkau/Drjowk, Schloßstraße 9 (2. Obergeschoss), 03116 Drebkau, im Bauamt Zimmer 2.09, während der Dienststunden öffentlich ausliegen. Eine Einsichtnahme außerhalb der Dienstzeiten ist nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel.: 035602/562-36 und 035602/562-22) möglich.
Jedermann hat die Möglichkeit, während des oben genannten Zeitraums in der Stadtverwaltung Drebkau/Drjowk, Schloßstraße 9 (2. Obergeschoss), 03116 Drebkau, im Bauamt Zimmer 2.09, Einsicht in die Planunterlagen zu nehmen.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), das ebenfalls ausliegt.